Teilnahmebedingungen Rockgala 2025

Veranstalter:
Veranstalter ist die Mitteldeutsche Verlags- und Druckhaus GmbH Bahnhofstraße 17, 39104 Magdeburg.

Teilnahmeberechtigung:
Berechtigt zur einmaligen und persönlichen Teilnahme sind Personen über 18 Jahren und einem Wohnsitz in Deutschland, mit Ausnahme der Mitarbeiter der Unternehmen der der Mediengruppe Magdeburg, der Mediengruppe Mitteldeutsche Zeitung, der einschließlich ihrer jeweiligen Angehörigen. Die Teilnahme über Gewinnspielagenturen ist nicht möglich.

Zur Teilnahme senden Sie bitte eine E-Mail an [email protected] und geben Sie darin bitte unter dem Stichwort „Rockgala 2025-Gewinnspiel“ Ihre Kontaktdaten (Anrede, Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse)

Gewinn:
Wie verlosen 2 Tickets für ein Meet & Greet mit Christina Stürmer während der 23. Magdeburger Rockgala 2025.

Teilnahmeschluss:
Teilnahmeschluss ist der 20.02.2025 – 13:00 Uhr

Gewinnermittlung:
Unter allen fristgerecht eingehenden Einsendungen entscheidet das Los.

Gewinnerbenachrichtigung:
Der Gewinner wird per E-Mail von der Mitteldeutschen Verlags- und Druckhaus GmbH persönlich benachrichtigt.
Der Gewinner muss die Annahme des Gewinns innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Gewinnbenachrichtigung gegenüber dem Veranstalter bestätigen, andernfalls erlischt der Gewinnanspruch und der Gewinn wird neu vergeben. Unabhängig davon verjährt der Gewinnanspruch nach Ablauf eines Jahres nach Erhalt der Gewinnbenachrichtigung.


Der Gewinn gilt mit Nachweis der ordnungsgemäßen Absendung als erbracht. Eine Gewinnabtretung, eine Barauszahlung oder der Tausch des Gewinns ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Bei Veranstaltungsausfall besteht kein Anspruch auf Ersatzleistung.

Veröffentlichung der Gewinner:
Der Gewinner kann mit Namen und gesondertem Foto in einer gedruckten Ausgabe der Volksstimme und in dem dazu gehörenden E-Paper veröffentlicht werden. Die Teilnehmer erklären sich mit der Veröffentlichung ihres Namens zu diesem Zweck ausdrücklich einverstanden. Die Mitteldeutsche Verlags- und Druckhaus GmbH geht jedoch dahingehend keine rechtliche Verpflichtung ein. Maßgeblich für die Ermittlung des Gewinners sind die von Mitteldeutsche Verlags- und Druckhaus GmbH ermittelten Daten.

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