- Datum: Dienstag, 18. November 2025
- Beginn: 20:00
- Veranstaltungsort: Alter Schlachthof Dresden
Jedes Wochenende unterwegs, ausgebucht bis Ultimo und Fans europaweit. Das DJ Duo um Nico Wendel... mehr
"Gestört aber GeiL"
Jedes Wochenende unterwegs, ausgebucht bis Ultimo und Fans europaweit. Das DJ Duo um Nico Wendel mit dem zweideutigen Namen, ist seit 2010 zu den Heroes der Commercial House Szene aufgestiegen. Fleißig wie kaum ein anderer Act standen sie schon u.a. auf Bühnen der Festivals “Tomorrowland”, “World Club Dome”, “Parookaville” & “Mayday”. Mit mehreren Gold- und Platin-Releases und fast 110 Shows im Jahr, das wahrscheinlich erfolgreichste DJ-Duo in Deutschland.
Gestört aber Geil: "Musik von und fürs Herz"!
Am Freitag, dem 23.2.2024 sind die beiden "Back in Town" in der Mammuthalle in 06526 Sangerhausen. Einlas ist ab 19.00 Uhr und Beginn um 20.00 Uhr.
Bitte §5 Tanzveranstaltungen im Jugendschutzgesetz beachten:
bis 14 Jahre - verboten, außer mit erziehungsbeauftragter oder personensorgeberechtigter Person (z.B. schriftliche Erlaubnis der Eltern, dass jemand Erwachsenes die Aufsicht übernimmt.)
bis 16 Jahre – bis 22 Uhr, außer mit erziehungsbeauftragter oder personensorgeberechtigter Person (z.B. schriftliche Erlaubnis der Eltern, dass jemand Erwachsenes die Aufsicht übernimmt.)
16-18 Jahre – bis 24 Uhr, außer mit erziehungsbeauftragter oder personensorgeberechtigter Person (z.B. schriftliche Erlaubnis der Eltern, dass jemand Erwachsenes die Aufsicht übernimmt.)
Gestört aber Geil: "Musik von und fürs Herz"!
Am Freitag, dem 23.2.2024 sind die beiden "Back in Town" in der Mammuthalle in 06526 Sangerhausen. Einlas ist ab 19.00 Uhr und Beginn um 20.00 Uhr.
Bitte §5 Tanzveranstaltungen im Jugendschutzgesetz beachten:
bis 14 Jahre - verboten, außer mit erziehungsbeauftragter oder personensorgeberechtigter Person (z.B. schriftliche Erlaubnis der Eltern, dass jemand Erwachsenes die Aufsicht übernimmt.)
bis 16 Jahre – bis 22 Uhr, außer mit erziehungsbeauftragter oder personensorgeberechtigter Person (z.B. schriftliche Erlaubnis der Eltern, dass jemand Erwachsenes die Aufsicht übernimmt.)
16-18 Jahre – bis 24 Uhr, außer mit erziehungsbeauftragter oder personensorgeberechtigter Person (z.B. schriftliche Erlaubnis der Eltern, dass jemand Erwachsenes die Aufsicht übernimmt.)
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